Satzung - Website MFC Lepzig Süd

Aktuelle Nachrichten


Nächster Termin:
30.03.2024
5. Osterfeuer
Direkt zum Seiteninhalt

Satzung

Unser Club

Satzung des Modellflugclub Leipzig-Süd e.V.
   
1. Name und Sitz
Der Verein führt den Namen "Modellflugclub Leipzig-Süd e.V.", im folgenden kurz "MFC Leipzig-Süd" genannt. Er hat seinen Sitz in Markkleeberg und ist in das Vereinsregister des Kreisgerichtes Leipzig-Land eingetragen.

2. Zweck des Vereines
a) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
b) Der MFC Leipzig-Süd verfolgt ausschließlich steuerbegünstigte und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Seine Aufgabe ist es, den Modellflug auszuüben und zu fördern, als sinnvolle und nützliche Freizeittätigkeit zu demonstrieren und Jugendliche im Modellbau und Modellflug auszubilden. Um diesen Zweck zu verwirklichen, werden Wettbewerbsveranstaltungen durchgeführt. Für die Förderung der Jugendarbeit steht ein verantwortlicher Jugendleiter zur Verfügung. Die Ausbildung von interessierten Jugendlichen erfolgt an speziellen Lehrer-/Schüler-Anlagen. Des Weiteren sind die Mitglieder interessierten Jugendlichen beim Bau der Modelle behilflich.
c) Der MFC Leipzig-Süd ist konfessionell und politisch neutral.
d) Ein Gewinn wird grundsätzlich nicht angestrebt. Sollten Gewinne durch Spenden oder sportliche Veranstaltungen erzielt werden, dürfen diese nur für Vereinsbelange verwendet werden. Gewinnanteile dürfen an Mitglieder des Vereins nicht ausgeschüttet werden.

3. Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
 
4. Mitglieder
Der MFC Leipzig-Süd besteht aus:
a) ordentlichen Mitgliedern
b) fördernden Mitgliedern
c) Ehrenmitgliedern
d) Tagesmitgliedern
 
5. Erwerb der Clubmitgliedschaft
a) Ordentliche Mitglieder können natürliche Personen werden, die sich im Sinne des Punkt 2 Absatz a aktiv betätigen wollen.
b) Fördernde Mitglieder können natürliche Personen, Vereinigungen, Firmen, Körperschaften und sonstige am Modellflug interessierte Institutionen werden.
c) zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich um den Modellflug und um den Club selbst besonders verdient gemacht haben.
d) Tagesmitglieder können natürliche Personen werden, die den Modellflug auf unserem Gelände ausüben wollen. Die Tagesmitgliedschaft ist auf drei Tage im Jahr beschränkt. Ausgenommen sind eingeladene Gäste zu Flugtagen.

6. Ordentliche- und Ehrenmitglieder
Ordentliche Mitglieder bedürfen zur Aufnahme in den MFC Leipzig-Süd der einfachen Stimmenmehrheit einer Mitgliederversammlung. Die Ernennung von Ehrenmitgliedern entscheidet die Dreiviertelmehrheit einer Mitgliederversammlung.

7. Erlöschen einer Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt:
a) durch Austrittserklärung die bis zum 25. September des laufenden Jahres schriftlich vorliegen muss.
b) durch besonderen Ausschluss
c) durch Tod
d) durch Eintritt der Liquidation des Clubs.
e) bei Tagesmitgliedern mit Beendigung des Flugbetriebes
Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf Anteile am Clubvermögen. Verpflichtungen dem Club gegenüber bleiben jedoch bestehen.

8. Ausschluss aus dem MFC Leipzig-Süd
Auf Antrag kann ein Mitglied durch einfache Stimmenmehrheit einer Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn es:
a) das Ansehen und die Interessen des Clubs schädigt,
b) den Anordnungen seiner Organe zuwiderhandelt oder gegen die Satzung des Clubs verstößt,
c) trotz einfacher Aufforderung seinen Beitrag nicht in der gestellten Frist bezahlt.
Der Beschluss über den Ausschluss wird dem betreffenden Mitglied durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt. Er ist endgültig, eine Berufung kann nicht eingelegt werden.

9. Rechte und Pflichten der Mitglieder
a) Alle Mitglieder des Vereins sind dieser Satzung unterworfen. Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind für alle Mitglieder bindend.
b) Rechte und Pflichten der Mitglieder ergeben sich aus der Satzung.
c) Ordentliche Mitglieder können ab vollendetem 18. Lebensjahr ihr Stimmrecht ausüben.
d) Rechte und Pflichten fördernder Mitglieder werden bei Aufnahme mit dem Vorstand schriftlich vereinbart. Es steht ihnen dasselbe Stimmrecht wie den ordentlichen Mitgliedern zu, ausgenommen sind rein sportliche Belange.
e) Ehrenmitglieder haben alle Rechte der ordentlichen Mitglieder, jedoch ohne deren Pflichten.

10. Mitgliedsbeitrag und Aufnahmegebühr
Ordentliche Mitglieder zahlen eine Aufnahmegebühr und einen Jahresbeitrag. Die Höhe dieser Beiträge wird jeweils mit der gültigen Beitragssatzung für das Folgejahr festgesetzt. Die Stundung der Beiträge kann beantragt werden, sie muss aber die Ausnahme bleiben. Fördernde Mitglieder entrichten den Beitrag nach Punkt 9 Absatz c.
Ehrenmitglieder zahlen keine Beiträge.
 
11. Organe des MFC Leipzig-Süd
a) Vorstand
b) Mitgliederversammlung
c) Schriftführer
d) Versammlungsleiter

12. Der Vorstand
Der Vorstand des Vereins setzt sich wie folgt zusammen:
a) dem Vereinsvorsitzenden
b) dem 1. Stellvertreter des Vorsitzenden
c) dem 2. Stellvertreter des Vorsitzenden
d) dem Schatzmeister
e) dem Jugendleiter
f) dem Schriftführer
 
13. Der geschäftsführende Vorstand
Der geschäftsführende Vorstand, im Sinne des §26 BGB, besteht aus dem Vereinsvorsitzenden, dem 1. und 2. Stellvertreter des Vereinsvorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens 2 Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes vertreten.

14. Aufgaben des Vorstandes
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Insbesondere sind das:
a) Abgabe des Geschäftsberichtes,
b) ordnungsgemäße Verwaltung und Verwendung des Geschäftsvermögens,
c) Festsetzung der Tagesordnung für die Jahreshauptversammlung
d) Ernennung von Ausschüssen für Sonderveranstaltungen wie Ausstellungen, Schauflugveranstaltungen u.Ä.
e) Ergänzung seiner Mitgliederzahl durch Zuwahl bei Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern. Die Zuwahl hat Gültigkeit bis zur nächsten Jahreshauptversammlung.
f) Einberufung und Durchführung der Mitgliederversammlung
g) Er hat dafür zu sorgen, dass über jede Versammlung bzw. Sitzung ein Protokoll geführt wird, das vom Versammlungsleiter und dem Verfasser des Protokolls zu unterschreiben ist.

15. Wahl des Vorstandes
Der Vorstand gem. § 12 der Satzung wird von der Jahreshauptversammlung auf 2 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Wahl erfolgt in offener Abstimmung.

16. Wirkungskreis des Sportleiters
Der Sportleiter zeichnet für Wettbewerbsveranstaltungen des Vereins verantwortlich. Er betreut Mitglieder oder Mannschaften des Clubs, die an auswärtigen Wettbewerben auf Einladung teilnehmen. Er informiert ständig über solche Veranstaltungen.

17. Wirkungskreis des Jugendleiters
Der Jugendleiter ist verantwortlich für Gewinnung und Betreuung von Jugendlichen im Club. Er sorgt für Patenschaften zwischen erfahrenen Clubmitgliedern und zu fördernden Jugendlichen. Er organisiert praktischen Modellflugunterricht für Jugendliche und zieht zu seiner Unterstützung andere Clubmitglieder heran.
  
18. Mitgliederversammlung
Das oberste Organ des MFC Leipzig-Süd ist die Mitgliederversammlung, sie tritt in den Monaten Januar, Februar, März, April, September, Oktober, November und Dezember zusammen. Im Monat Februar findet die Jahreshauptversammlung statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können auf Beschluss des Vorstandes oder auf Antrag von mindestens 20 % der Mitglieder einberufen werden. Die Einladung zur Jahreshaupt- bzw. Außerordentlichen Mitgliederversammlung hat 14 Tage vorher durch Rundschreiben zu erfolgen. Ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder ist jede Mitgliederversammlung beschlussfähig. Anträge für die Tagesordnung der Jahreshauptversammlung sind spätestens eine Woche vor dem Versammlungstermin beim Vorstand einzureichen.
  
19. Befugnisse der Jahreshauptversammlung und Abstimmung
Einer Beschlussfassung durch die Jahreshauptversammlung unterliegen:
a) Entgegennahme des Geschäftsberichtes über das abgelaufene Geschäftsjahr und Entlastung des Vorstandes.
b) Festsetzung des Mitgliederbeitrages und der Aufnahmegebühr
c) Satzungsgemäß gestellte Anträge
d) Satzungsänderungen
e) Auflösung des MFC Leipzig-Süd
Die Abstimmung in der Jahreshauptversammlung erfolgt:
a) Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit gefasst.
b) für Satzungsänderungen ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
c) für die Auflösung des Leipzig-Süds ist eine Dreiviertelmehrheit erforderlich.

20. Rechnungsprüfer
Die Jahreshauptversammlung wählt für jedes Geschäftsjahr einen Rechnungsprüfer und einen Stellvertreter, eine direkte Wiederwahl sollte die Ausnahme bleiben.
Die Jahresabrechnung ist dem Rechnungsprüfer 14 Tage vor der ordentlichen Jahreshauptversammlung vorzulegen. Die Rechnungsprüfer sind berechtigt, auch im Laufe des Geschäftsjahres Zwischenprüfungen durchzuführen. Sie berichten der Jahreshauptversammlung über das Ergebnis ihrer Prüfungen.
 
21. Auflösung des Vereins
Bei der Auflösung des MFC Leipzig-Süd e.V. oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zweckes fällt das Vermögen an den Modell-Flug-Verein Leipzig-Taucha e.V. Berggartenweg 19, 04159 Leipzig. Der Modell-Flug-Verein Leipzig-Taucha e.V. hat das Vermögen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
  
22. Flugplatzordnung
Für einen vereinseigenen oder gepachteten Modellflugplatz, der als solcher zugelassen ist, wird eine Flugplatzordnung erlassen. Diese Flugplatzordnung wird nach den neuesten Sicherheitsbestimmungen aktualisiert und ist für alle Vereinsmitglieder und Gäste bindend.  
  
23. Vereinsnützliche Tätigkeiten
Jedes ordentliche Vereinsmitglied ist zur vereinsnützlichen Mitarbeit verpflichtet. Abgerechnet werden dabei pro Kalenderjahr die in der Jahreshauptversammlung festgelegten Arbeitsstunden, die entsprechend der gesundheitlichen Verfassung und unter Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten geleistet werden können. Für nicht geleistete Arbeitsstunden wird ein geldwerter Ausgleich fällig. Das Spektrum der zu leistenden Arbeitsstunden erstreckt sich über die gesamte Palette der vereinsnützlichen und vereinsnotwendigen Tätigkeiten, wie z.B.:
a) Pflege und Instandhaltung des Vereinsflugplatzes, insbesondere der Start- und Landebahn mit den umgebenden Rasenflächen und der Vereinscontainer mit Inventar und Aufstellplätzen
b) Logistische Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Arbeitseinsätzen
 
Leipzig, am 09.02.2011



Zurück zum Seiteninhalt