Platzordnung
Unser Club
Platzordnung
§ 1 Regelungen der Aufstiegserlaubnis
Der Modellflugbetrieb am Vereinsgelände darf nur von Mitgliedern des Modellflugvereins MFC Leipzig-Süd e. V. durchgeführt werden. Der Flugbetrieb unterliegt den Bestimmungen des Erlaubnisbescheides des RP Dresden, Referat Luftverkehr und Binnenschifffahrt - vom 31.03.2008, der am Aufstiegsgelände ausliegt und von jedem Teilnehmer am Flugbetrieb zur Kenntnis genommen werden muss. Die Bestimmungen sind genauestens zu beachten. Die wichtigsten Regelungen werden im Folgenden auszugsweise in die Flugordnung übernommen:
(1) Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit, insbesondere andere Personen und Sachen, sowie der Modellflugbetrieb nicht gefährdet oder gestört werden.
(2) Während des Start- und Landevorgangs müssen die Start- und Landeflächen frei von unbefugten Personen und beweglichen Hindernissen sein.
(3) Zwischen den Flugmodellen und Drittpersonen außerhalb des Aufstiegsgeländes (z. B. Spaziergänger, Feldarbeiter) muss stets ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. Das Anfliegen sowie das Überfliegen von Personen und Tieren ist nicht zulässig
(4) Die Flugmodelle müssen während der gesamten Flugdauer ständig vom Piloten beobachtet werden können. Sie haben, sofern sie steuerbar sind, anderen Luftfahrzeugen stets auszuweichen.
(5) Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die erfolgreich an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort oder einer Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen hat. Jedes aktive Vereinsmitglied hat einen entsprechenden Nachweis hierüber dem Vorstand vorzulegen.
(6) Die Modelle dürfen nur innerhalb des im Erlaubnisbescheid festgelegten Flugraums geflogen werden. Ein Lageplan hängt im Schaukasten aus. Dies gilt auch für Modelle mit Turbinenantrieb.
(7) Es dürfen nur Flugmodelle bis 25 kg Gesamtmasse betrieben werden. Der Flugleiter kann im Zweifel den Start eines Großmodells untersagen bis der Nachweis erbracht wurde, dass die Gewichtsgrenze eingehalten wird.
(8) Die Aufstiegszeiten müssen zuverlässig eingehalten werden:
Täglich von 9:00 bis 21:00 Uhr
Flugmodelle ohne Verbrennungsmotoren dürfen von Sonnenaufgang (SR) bis Sonnenuntergang (SS) betrieben werden.
§ 2 Flugleiter
(1) Flugbetrieb ab 3 Modellen darf nur bei Anwesenheit eines Flugleiters durchgeführt werden, der den Flugbetrieb überwacht und erforderlichenfalls ordnend eingreift. Flugleiter ist das dritte volljährige Vereinsmitglied, das am Gelände erscheint oder derjenige, auf den sich die Anwesenden einigen.
Der Flugleiter darf nicht selbst Modelle steuern. Er kann sich vertreten lassen, um selbst Modelle zu betreiben. Dies ist im Modellflugbuch mit Angabe des Zeitraums und des Vertreters zu vermerken.
(2) Der Flugleiter hat sich im Zweifel durch Einsichtnahme in den entsprechenden Nachweis zu überzeugen, dass die erforderliche Haftpflichtversicherung der Modellflieger vorliegt. Im Zweifel hat er die Teilnahme zu untersagen, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
(3) Der Flugleiter hat den Einsatz von Flugmodellen zu untersagen, die den technischen Anforderungen in Bezug auf Flugsicherheit und Schallschutz nicht entsprechen. Er muss den Flugbetrieb einstellen, wenn die Wetterbedingungen oder andere Gegebenheiten einen sicheren Flugbetrieb gefährden.
(4) Den Anordnungen des Flugleiters ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen Bestimmungen dieser Flugordnung oder des Erlaubnisbescheides kann er ein Flugverbot aussprechen. Er übt für den Verein das Hausrecht am Platz aus und kann Personen, die den ordnungsgemäßen Ablauf des Flugbetriebes stören, vom Platz verweisen. Diese Ahndungsmaßnahmen hat er schriftlich im Flugbuch festzuhalten und dem Vereinsvorstand mitzuteilen. Dieser entscheidet ggf. über weitere Maßnahmen.
(5) Der Flugleiter hat die notwendigen Eintragungen im Modellflugbuch vollständig und in leserlicher Schrift vorzunehmen. Es ist das vom Verein ausgegebene Muster zu verwenden.
§ 3 Sicherheit
(1) Bei Flugbetrieb dürfen die Start- und Landebahn und der Vorbereitungsbereich nur von den Piloten, ihren Helfern und vom Flugleiter betreten werden. Alle anderen Personen müssen sich im Aufenthaltsraum hinter dem Sicherheitszaun aufhalten.
(2) Für die Funkfernsteuerung dürfen nur die zugelassenen Frequenzen benutzt werden. Vor dem Einschalten des Senders muss sichergestellt werden, dass die Frequenz nicht bereits belegt ist. Die Frequenzbelegung wird wie folgt gekennzeichnet:
Eintrag im Flugbuch
Anbringung der Frequenzmarke auf der Frequenztafel
§ 4 Lärmschutz
(1) Am Fluggelände dürfen nur Flugmodelle eingesetzt werden, die einen Schallpegel von:
73 dB(A)/25m bei Flugmodellen mit Kolbenmotoren und
94 dB(A)/25m bei Flugmodellen mit Turbinenantrieb
nicht überschreiten. Es dürfen maximal 6 Flugmodelle mit Kolbenmotoren oder maximal 3 Flugmodelle mit Turbinenantrieb gleichzeitig betrieben werden.
§ 5 Ordnung und Sauberkeit – Umweltschutz
(1) Mit der Natur ist schonend umzugehen. Es ist verboten, Tieren, v. a. Vögeln mit Modellen nachzustellen.
(2) Sofern zur Bergung von außengelandeten Modellen bestellte Felder betreten werden müssen, ist dies im Flugbuch zu vermerken und der Vorstand unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Sofern die Bergung einen unverhältnismäßig hohen Flurschaden verursachen würde, muss diese zunächst unterbleiben und der Vorstand informiert werden.
(3) Das Betanken der Modelle hat so zu erfolgen, dass eine Gefährdung der Umwelt ausgeschlossen ist.
(4) Das Gelände muss in einem sauberen Zustand verlassen werden.
§ 6 Verhalten bei Unfällen
Bei Personenschäden sind zunächst Sofortmaßnahmen am Unfallort zu ergreifen. Bei Alarmierung der Unfallrettung soll als Treffpunkt der Abzweig von der Deponiestraße, Am Westufer, vereinbart werden. Dorthin ist ein Fahrzeug abzustellen, dass das Rettungsfahrzeug zur Unfallstelle geleitet. Bei der Alarmierung den Unfallhergang, die Art und Schwere der Verletzungen knapp und ruhig darstellen und das Gespräch nicht eher beenden, bevor die Rettungsleitstelle dazu auffordert!
Wichtige Rufnummern und Anschriften:
Rettungsleitstelle: 112
Polizeirevier Markkleeberg, Am Poseidon 4, 04416 Markkleeberg, Tel.: 0341-35310
Jeder, der am Flugbetrieb teilnimmt, erkennt die mit dieser Flugordnung getroffenen Regelungen an. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit am Modellfluggelände sieht sich der Vorstand im Interesse aller Modellflieger des Vereins gehalten, Verstöße strikt zu ahnden. Es muss auch mit einer Anzeige bei der Luftfahrtbehörde gerechnet werden. Bei schweren oder fortgesetzten Verstößen droht der Vereinsausschluss!
Leipzig, 12.11.2008
Modellflugclub Leipzig-Süd e.V.
gez. A. Martin
Vorsitzender